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Liebe Kunden,

mit bedauern mussten wir feststellen, dass die Schäden an unseren Fahrzeugen und das Fehlverhalten gegenüber unseren Chauffeuren durch einige Wenige zunimmt, so dass wir an dieser Stelle noch einmal auf die wichtigsten Regel hinweisen möchten, um miteinander eine schöne Zeit an Bord unserer Fahrzeuge erleben zu können. Bei Abschluss des Buchungsvertrages erkennen Sie neben den AGB von Limousinenservice Dominik Wolf die nachfolgenden Regeln an.

Wir erbitten uns einen höflichen und respektvollen Umgang mit unseren Chauffeuren. Diese bemühen sich nach Kräften Ihre Wünsche umzusetzen und sollen dies auch zukünftig mit Freude machen dürfen. An Bord der Fahrzeuge von Limousinenservice Wolf ist den Anweisungen des Chauffeurs Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung ist dieser ausdrücklich dazu befugt die Beförderung sofort an Ort und Stelle zu beenden. Ein Recht auf Erstattung des Fahrpreises besteht nicht.

An Bord der Fahrzeuge von Limousinenservice Wolf besteht absolutes Rauchverbot. Rauchen an Bord ist aus versicherungs- und brandschutztechnischen Gründen im Mietwagenverkehr untersagt. Unsere Chauffeure fahren auf Wunsch jederzeit für eine „Raucherpause“ rechts ran. Bei Verstößen erheben wir pro Verstoß eine Gebühr in Höhe von 150,00 €. Diese ist sofort (beim Chauffeur) in bar zu zahlen und wird bei Erhalt entsprechend quittiert. Bei Weigerung ist der Chauffeur berechtigt die Fahrgäste von der Weiterbeförderung auszuschließen und die Fahrt an Ort und Stelle zu beenden. Der Schadensersatzanspruch seitens Limousinenservice Dominik Wolf bleibt davon unberührt

Ebenso dürfen keinerlei mitgeführte Getränke oder Speisen an Bord der Limousine verzehrt werden. Gerne können wir mitgebrachte Getränke und Speisen aber im Kofferraum für Sie zum Zielort transportieren. Wir bieten unseren Kunden kostenlos deutschlandweit die größte Auswahl an Gratisgetränken an Bord unserer Fahrzeuge an, und bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus natürlich gerne weitere Getränkewünsche gegen Aufpreis erfüllen möchten. Ein Recht auf Mitnahme unverbrauchter Gratisgetränke besteht nicht, da diese Ihnen ausschließlich für die Fahrzeit zur Verfügung stehen. So können wir gewährleisten auch zukünftig jedem Kunden diese reichhaltige Auswahl kostenfreier Getränke anbieten zu können.

Bei Verstößen erheben wir pro Verstoß eine Gebühr in Höhe von 150,00 €. Diese ist sofort (beim Chauffeur) in bar zu zahlen und wird bei Erhalt entsprechend quittiert. Bei Weigerung ist der Chauffeur berechtigt die Fahrgäste von der Weiterbeförderung auszuschließen und die Fahrt an Ort und Stelle zu beenden. Der Schadensersatzanspruch seitens Limousinenservice Dominik Wolf bleibt davon unberührt

Bei übermäßiger Verunreinigung der Fahrzeuge von Limousinenservice Wolf durch Erbrochenes oder anderer Körperflüssigkeiten oder vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführter Verunreinigung durch beispielsweise einer vor dem Öffnen absichtlich geschüttelten Sektflasche, erheben wir pro Verstoß eine Gebühr in Höhe von 350,00 €. Diese Gebühr ist sofort (beim Chauffeur) in bar zu entrichten und wird bei Erhalt entsprechend quittiert. Bei Weigerung ist der Chauffeur berechtigt die Fahrgäste von der Weiterbeförderung auszuschließen und die Fahrt an Ort und Stelle zu beenden. Der Schadensersatzanspruch seitens Limousinenservice Dominik Wolf bleibt davon unberührt.

Wir bitten darum Musikanlagen an Bord der Fahrzeuge in angemessener Lautstärke zu betreiben und Überlastungen (Kratzen der Boxen) zu vermeiden, da die Lautsprecher sonst Schaden nehmen. Bei wiederholter Zuwiderhandlung sind unsere Chauffeure dazu angehalten die Musikanlage für die restliche Fahrzeit zu deaktivieren. Durch Zuwiderhandlung entstandene Schäden an den Fahrzeugen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Verhaltensregeln verstehen sich als Ergänzung der geltenden AGB von Limousinenservice Dominik Wolf, insofern sie dort nicht bereits aufgeführt sind. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns Sie chauffieren zu dürfen.