Seriösität und Sicherheit
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Firmen, die keine Mietwagenversicherung besitzen, für ihre Fahrgäste keinen ausreichenden Versicherungsschutz bieten.
Limousinenservice Wolf ist nach §49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Mietwagen zugelassen (konzessioniert) und die Chauffeure sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
UNSERE Stretchlimousinen sind als „Personenmietwagen“ versichert und haben die TÜV Hauptuntersuchung gemäß § 29 STVZO incl. §41(1) BOKraft (dieses MUSS jeder Mietwagen haben). Die TÜV-Vorführung MUSS bei Mietwagen jährlich erfolgen, daher haben die Plaketten auch entsprechend 1 Jahr Gültigkeit (Sollten Sie auf einer Stretchlimousine eine 2 Jahre gültige Plakette entdecken ist dieses Fahrzeug nicht Ordnungsgemäß als Mietwagen zugelassen und versichert. Limousinenservice Wolf ist Mitglied bei der BGF (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen).
Der Gesetzgeber (Personenbeförderungsgesetz) schreibt bei der Personenbeförderung mit „PkW’s“ (zu denen auch alle Stretchlimousinen zählen) eine maximale Fahrgastanzahl von 8 Personen vor. Die Fahrzeuglänge oder die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze spielen hierbei keine Rolle. Für eine Beförderung höherer Fahrgastzahlen müsste der Unternehmer das Fahrzeug als „Reisebuss“ versichern und konzessionieren lassen und die Chauffeure bräuchten Busführerscheine. Diese nicht unerheblichen Mehrkosten würden dem Unternehmer nicht mehr erlauben das Fahrzeug zu marktüblichen Preisen anzubieten. Der Mietpreis müsste den Kosten entsprechend ca. verdreifacht werden. Damit wären der Unternehmer nicht mehr konkurrenzfähig. ACHTUNG: Es gibt daher nahezu KEINE legal zugelassenen Stretchlimousinen mit einer Kapazität für mehr als 8 Fahrgäste!
„Probesitzen“ in unseren Fahrzeugen ist selbstverständlich erwünscht.
Bitte vereinbaren Sie (auch kurzfristig) einen Termin mit uns.
Interessengemeinschaft Stretchlimousinen NRW
Die Firma Limousinenservice Dominik Wolf ist Mitbegründer und aktives Mitglied der Interessengemeinschaft Stretchlimousinen NRW.
Die IG-Stretchlimousinen NRW wurde gegründet um als Qualitätssiegel im Bereich Stretchlimousinenvermietung zu fungieren. Vorraussetzung für die Mitgliedschaft sind alle erforderlichen gültigen Konzessionen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie Zuverlässigkeit und ein gleich bleibend hohe und Kundenorientierte – Servicebereitschaft. Unser Zusammenschluss und die von uns zusammengetragenen Informationen sollen Ihnen als Kunden helfen schwarze Schafe frühzeitig zu erkennen.
Wir möchten das unser Berufsbild nicht durch unqualifizierte Mitbewerber Schaden nimmt und helfen Ihnen diese zu erkennen!!!